Rechtsprechung
BPatG, 03.04.2008 - 23 W (pat) 36/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus BPatG, 03.04.2008 - 23 W (pat) 36/04
Dies stützt die Interpretation, dass als "Innenraum" im Sinne der Anmeldung sämtliche Bereiche innerhalb der Verkleidung anzusehen sind (BGH GRUR 1999, 909, Leitsatz 2 "Spannschraube"). - BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus BPatG, 03.04.2008 - 23 W (pat) 36/04
Dementsprechend sind auch subjektive Vorstellungen des Anmelders nicht mitbestimmend für den geschützten Gegenstand (vgl. BGH, Mitt. 2000, 105 Leitsatz 5 "Extrusionskopf") Auch erlaubt ein Ausführungsbeispiel regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (vgl. BGH GRUR 2004, 1023, 1. Leitsatz - "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung") Das Flüssigkeits-Kühlsystem gemäß dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag ist daher mangels erfinderischer Tätigkeit ebenfalls nicht patentfähig. - BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 03.04.2008 - 23 W (pat) 36/04
4.) Mit dem Patentanspruch 1 nach Haupt- und Hilfsantrag fallen aufgrund der Antragsbindung die auf diesen rückbezogenen Ansprüche 2 bis 6 nach Hauptantrag bzw. 2 bis 4 nach Hilfsantrag (vgl. BGH, GRUR 2007, 862 Leitsatz - "Informationsübermittlungsverfahren II", BGH, GRUR 1997, 120 Leitsatz - "elektrisches Speicherheizgerät").
- BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03
injizierbarer Mikroschaum
Auszug aus BPatG, 03.04.2008 - 23 W (pat) 36/04
BGH GRUR 2008, 56, 59 Abschnitt [25] unten - "Injizierbarer Mikroschaum"). - BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95
"Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BPatG, 03.04.2008 - 23 W (pat) 36/04
4.) Mit dem Patentanspruch 1 nach Haupt- und Hilfsantrag fallen aufgrund der Antragsbindung die auf diesen rückbezogenen Ansprüche 2 bis 6 nach Hauptantrag bzw. 2 bis 4 nach Hilfsantrag (vgl. BGH, GRUR 2007, 862 Leitsatz - "Informationsübermittlungsverfahren II", BGH, GRUR 1997, 120 Leitsatz - "elektrisches Speicherheizgerät"). - BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf
Auszug aus BPatG, 03.04.2008 - 23 W (pat) 36/04
Dementsprechend sind auch subjektive Vorstellungen des Anmelders nicht mitbestimmend für den geschützten Gegenstand (vgl. BGH, Mitt. 2000, 105 Leitsatz 5 "Extrusionskopf") Auch erlaubt ein Ausführungsbeispiel regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (vgl. BGH GRUR 2004, 1023, 1. Leitsatz - "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung") Das Flüssigkeits-Kühlsystem gemäß dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag ist daher mangels erfinderischer Tätigkeit ebenfalls nicht patentfähig. - BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89
Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit einer Lehre zum technischen Handeln
Auszug aus BPatG, 03.04.2008 - 23 W (pat) 36/04
Es kann dahingestellt bleiben, ob sämtliche Merkmale der Patentansprüche gemäß Haupt- und Hilfsantrag in den ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend offenbart sind, denn die zulässige Beschwerde ist nicht begründet, da sich das Flüssigkeits-Kühlsystem nach dem geltenden Patentanspruch 1 gemäß Haupt- und Hilfsantrag nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung als nicht patentfähig erweist (vgl. hierzu BGH GRUR 1991, 120, 121 li. Sp. Abs. 3 - "Elastische Bandage").